Mit einigen Vorbereitungen auf eine Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland, können Sie den größten Schwierigkeiten bereits im Vorfeld aus dem Weg gehen. Auf jeden Fall sollten Sie sich über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes informieren, da sich diese sogar innerhalb der Europäischen Union teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung gehört in den meisten Ländern, ebenso wie bei uns, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste.
Das Mitführen der Grünen Karte ist allerdings nur in einigen osteuropäischen Ländern Pflicht, da das Kfz-Kennzeichen meistens als Versicherungsnachweis dient. Dennoch lohnt es sich die Karte stets griffbereit zu halten, da sie im Schadensfall die Abwicklung mit dem Unfallgegner erleichtern kann. Zur korrekten Dokumentation eines Verkehrsunfalls sollten Sie auch immer einen mehrsprachigen EU-Unfallbericht mit sich führen, der von vielen Kfz-Versicherungen im Internet zum Download angeboten wird Kfz Gutachter
Planen Sie im Vorfeld ein Fahrzeug im Ausland zu mieten, so empfiehlt es sich die Höhe der dort gesetzlich festgelegten Untergrenzen für die Deckung von Sach- und Personenschäden zu überprüfen und bei der eigenen Kfz-Versicherung gegebenenfalls die sogenannte Mallorca-Police abzuschließen, die eine höhere Deckungssumme gewährleistet.
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Die gute Nachricht ist, dass Sie nach einem Verkehrsunfall im Ausland meistens genauso vorgehen können, wie dies bei uns der Fall ist. Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren kürzlich veröffentlichten Fachartikel. Das Absichern der Unfallstelle, Erste-Hilfe-Leistungen, die Dokumentation des Unfallhergangs und der Austausch der Fahrer- und Fahrzeugdaten mit dem Unfallgegner, ist in den meisten Ländern gängige Praxis.
Jedoch unterscheiden sich die Bedingungen für das Ausrücken der örtlichen Polizei von Land zu Land. Insbesondere in südeuropäischen Ländern wird eine außerpolizeiliche Klärung des Unfalls erwartet, sofern keine Personen zu Schaden gekommen sind. In vielen osteuropäischen Ländern wiederum, ist die Verständigung der Polizei auch bei Bagatellschäden vorgeschrieben. Am besten informieren Sie sich auch hierzu vorab über die örtlichen Gegebenheiten, kontaktieren aber im Zweifelsfall lieber einmal zu viel die nächste Polizeidienststelle.
Abwicklung mit der Versicherung
Voraussetzung für das Durchsetzen Ihrer Rechte bei der zuständigen Kfz-Versicherung im Ausland, ist das Einholen aller im EU-Unfallbericht geforderten Daten beim Unfallgegner. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt für Sie anschließend den deutschen Regulierungsbeauftragten, den jede Kfz-Versicherung innerhalb der EU und einigen anderen Ländern benennen muss. Dieser wird Ihnen wahrscheinlich einen auszufüllenden Fragebogen zuschicken und sachdienliche Unterlagen einfordern. Sollte der Regulierungsbeauftragte jedoch drei Monaten nach dem Einreichen aller erwünschten Dokumente nicht oder nicht angemessen reagieren, haben Sie die Möglichkeit sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin zu wenden, die sich Ihrer Interessen annehmen wird.
Haben Sie sich oder einer Ihrer Mitfahrer bei dem Verkehrsunfall eine Verletzung zugezogen, ist es ratsam einen Arzt direkt im Reiseland aufzusuchen, da ausländische Haftpflichtversicherungen deutsche ärztliche Atteste häufig nicht anerkennen. Für die Abwicklung von schweren Verkehrsunfällen beziehungsweise Unfällen mit Personenschaden, sollten Sie auch einen ortsansässigen Rechtsanwalt konsultieren.
Wir als Kfz-Sachverständigenbüro Hahn erstellen Ihnen natürlich auch bei Verkehrsunfällen im Ausland Ihr unabhängiges und rechtssicheres Kfz-Schadensgutachten. Rufen Sie uns hierzu einfach oder nutzen das Kontaktformular am Ende der Startseite.
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